Empfehlungen/Stellungnahmen 2018

05.12.2018 – Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschaftsrechts (2. Diskussionsteilentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz)

1. Vorbemerkung
Das geltende Vormundschaftsrecht stammt aus der Entstehungszeit des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Es wurde seither mehrfach ergänzt und weitreichend geändert, etwa durch die Abschaffung der Vormundschaft und Einführung der rechtlichen Betreuung für Erwachsene (1992) sowie zuletzt durch die Stärkung der Personensorge im Jahr 2011. Gleichwohl bildet das BGB das heutige Vormundschaftssystem nur unzutreffend ab: Der Gesetzestext folgt nach wie vor dem Leitbild des ehrenamtlichen Vormundes, der den (in der Regel verwaisten) Mündel in seinen Haushalt aufnimmt, seine rechtliche Vertretung übernimmt und sein Vermögen verwaltet. Die heutige Vielfalt der Vormundschaftsformen (ehrenamtliche Vormundschaft, Amtsvormundschaft, Vereinsvormundschaft und Berufsvormundschaft) spiegelt sich nicht durchgängig im Vormundschaftsrecht wider. Auch trägt das BGB der Tatsache nicht durchgängig Rechnung, dass vielen Vormundschaften ein Entzug des elterlichen Sorgerechts nach § 1666 BGB vorangeht. Die zahlreichen Neuerungen führten darüber hinaus zu Unübersichtlichkeit.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) arbeitet daher wie im Koalitionsvertrag vorgesehen an einer umfassenden Reform des Vormundschaftsrechtes und hat mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschaftsrechts (2. Diskussionsteilentwurf)“ Leitlinien für den gesamten Reformprozess sowie Vorschläge zur Änderung und Neuordnung des BGB und des Gesetzes über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (VBVG) vorgelegt.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 05.12.2018 [PDF, 340 KB]

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