Fachformum 2.1: Auszubildende im SGB II & neue Schnittstellen zur Ausbildungsförderung

Zusammenfassung

An dem Workshop nahmen ca. –55–60 Personen teil. Viele der Teilnehmenden waren Vertreter/innen von Jobcentern und Kommunen. Das Fachforum beinhaltete einen Fachvortrag des Referenten Björn Kazda vom BMAS, in dem dieser sich als ausgewiesener Experte vertieft mit der Existenzsicherung von Auszubildenden im SGB II beschäftigte.

Im Vortrag wurde (u. a. unter Hinweis auf die vor Ort ausgelegte Arbeitshilfe des DV zur Existenzsicherung von Auszubildenden im SGB II) ein Überblick gegeben über die komplexen Regelungen zur Existenzsicherung von Auszubildenden, Schüler/innen sowie Studenten und Studentinnen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende und über die maßgeblichen Fragestellungen für die Beurteilung der Erfolgsaussicht einer durch das SGB II (ergänzend) „geförderten“ (schulischen, beruflichen, hochschulischen) Ausbildung. Beleuchtet wurden anhand unterschiedlicher Fallgestaltungen und unter Bezugnahme auf verschiedene BSG-Urteile die Berührungen verschiedener Rechtsgebiete, u. a. von dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG), dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch Arbeitsförderung (SGB III) und dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) und Vorrangregelungen, Ausnahmen und Rückausnahmen.

Ausgangspunkt des Fachvortrags war vor allem die Frage, wann die Regelungen des SGB II als nachrangiges und zumeist ergänzendes Unterstützungssystem für Auszubildende greifen. Denn die Rechtsvereinfachung zum SGB II hat zwar die Schnittstelle zwischen Grundsicherung für Arbeitsuchende und Ausbildungsförderung entschärft und die Leistungen der Ausbildungsförderung sind nun vielfach vorrangige Leistung, doch führt das bis heute zu einer Vielzahl neuer Fragen. Die Teilnehmer/innen des Fachforums waren jederzeit eingeladen, Fragen zu stellen und rechtliche sowie fachliche Unklarheiten bzw. Problemstellungen aus der Praxis zu vertiefen und zu klären – und sie haben diese Möglichkeit in Anspruch genommen.

Mitwirkende

Moderation

  • Dr. Andreas Kuhn, Referent im Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V., Berlin


Vortrag

  • Björn Kazda, Sachbearbeiter im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Berlin

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