Empfehlungen/Stellungnahmen 2011

07.12.2011 – Diskussionspapier des Deutschen Vereins zur Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) [1">

Vorbemerkung

Mit der Einführung des Gesetzes zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen – Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) – zum 1. Januar 1980 sollten Alleinerziehende[2"> in ihrer Lebenssituation, die „Erziehung unter erschwerten Bedingungen bedeute“[3">, entlastet werden. Ziel war, im Falle nicht erfolgter Kindesunterhaltszahlungen zur Existenzsicherung des Kindes beizutragen. Dementsprechend ist das Kind der Anspruchsinhaber. Seitdem müssen Alleinerziehende durch die Zahlung eines typisierten Mindestunterhaltes im Rahmen der eigenen Leistungsfähigkeit nicht auch noch für den vom anderen Elternteil geschuldeten, aus unterschiedlichen Gründen aber nicht geleisteten Barunterhalt aufkommen. Als eine der zentralen sozial- und gleichzeitig familienpolitischen Leistungen für Kinder alleinerziehender Mütter oder Väter nimmt der Unterhaltsvorschuss eine besondere Stellung ein.


[1"> Verantwortliche Referentin im Deutschen Verein: Dr. Petra Mund. Die Empfehlungen wurden von der Arbeitsgruppe „Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes“ erarbeitet und nach Beratung im Fachausschuss „Jugend und Familie“ vom Präsidium des Deutschen Vereins am 7. Dezember 2011 verabschiedet.

[2"> Alleinerziehend im Sinne des UVG ist heute, wer ledig, verwitwet oder geschieden ist, oder von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt lebt (vgl. § 1 UVG).

[3"> BT-Drucks. 8/1952.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 07.12.2011 [PDF, 260 KB]

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