T 4 | Recht der Arbeitsförderung. SGB II und III mit Verordnungen

Fächer T-Reihe

Der Deutsche Verein gibt zusammen mit dem Lambertus Verlag eine neue Schriftenreihe „Textausgaben zum Sozialrecht“ heraus. Diese Reihe löst die bisherigen „Kleineren Schriften“ ab, in der aktuelle Textausgaben zu wesentlichen Rechtsgebieten der Sozialen Arbeit erschienen sind.

Das bewährte, handliche Format der „Kleineren Schriften“ behalten wir mit den Textausgaben zum Sozialrecht bei, möchten aber mit einer ansprechenden modernen Gestaltung, einem unverwechselbaren Umschlag und einer gut lesbaren Typographie den praktischen Lesenutzen erhöhen.

In regelmäßigen Abständen erscheinen Textausgaben zum Sozialhilfe- und Grundsicherungsrecht, zum Recht der Kinder- und Jugendhilfe, zum Familienrecht, zu internationalen Konventionen, zum Recht der Pflege, zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, zum Betreuungsrecht und zu vielen Rechtsgebieten der sozialen Arbeit und Sozialpolitik.

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T 4 | Recht der Arbeitsförderung. SGB II und III mit Verordnungen
Auflage: 1. Auflage 2013
Seitenzahl: 416
ISBN: 978-3-7841-2136-9
Herausgeber: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.
Artikelnummer: T 4
€ 12,90
€ 9,90 (Preis für DV-Mitglieder)


Weitere Informationen

Diese Ausgabe enthält den Text des Sozialgesetzbuches Drittes Buch – Arbeitsförderung (SGB III) und den Text des Sozialgesetzbuches Zweites Buch – Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) sowie einschlägige An- und Verordnungen.

Stand: August 2013


Inhaltsverzeichnis


I. Arbeitsförderung
1. Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III)
2. Verordnung über die ehrenamtliche Betätigung von Arbeitslosen (EhrBetätV)
3. Erreichbarkeits-Anordnung (EAO)
4. Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV)?

II. Grundsicherung für Arbeitsuchende
1. Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) – Grundsicherung für Arbeitsuchende –
2. Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung (Alg II-V)
3. Unbilligkeits-Verordnung (UnbilligkeitsV)
4. Mindestanforderungs-Verordnung (MindestanfVO)

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